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News aus und für das Sächsische Dachdeckerhandwerk
PÜHN Rechtsanwälte - Mandantenrundschreiben 10/2024 - Gesellschaftsrecht - Krise des Unternehmens - Ausweitung der Haftung des Geschäftsführers auch nach Amtsniederlegung
01.11.2024
Thomas Münch

PÜHN
R e c h t s a n w ä l t e
Mandantenrundschreiben
10/2024


Gesellschaftsrecht - Krise des Unternehmens - Ausweitung der Haftung des Geschäftsführers auch nach Amtsniederlegung - BGH, Urteil vom 23.07.2024,...

News aus und für das Sächsische Dachdeckerhandwerk
PÜHN Rechtsanwälte - Mandantenrundschreiben 08/2024 - Betriebsteilübergang (hier Asset Deal) – Zuordnung der Belegschaft – BAG 21.03.2024
29.08.2024
Thomas Münch

„Das Aufhübschen der Braut“ wird attraktiver. Der Zeitpunkt der Zuordnung von Personal in den übergehenden Betriebsteil ist unbeachtlich, sofern es vor der Übertragung erfolgt. Entscheidend bleibt, dass die...

News aus und für das Sächsische Dachdeckerhandwerk
PÜHN Rechtsanwälte - Mandantenrundschreiben 06/2024 - Erbrecht: Unternehmens- und Vermögensnachfolge Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zur Vermeidung oder Verminderung von Pflichtteilsrechten
03.07.2024
Thomas Münch

Pflichtteilsrechte stellen eine potenzielle Gefahr für die Unternehmens- und Vermögensnachfolge dar, sogar rückwirkend! Daher sind bewusste und frühzeitige Gestaltungen ein Muss für die Unternehmensnachfolge...

News aus und für das Sächsische Dachdeckerhandwerk
PÜHN Rechtsanwälte - Mandantenrundschreiben 03/2024 - Gesellschaftsrecht - „Sonderrechte“ in Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
04.04.2024
Thomas Münch

30 Jahre sind um - Unternehmensnachfolgen stehen an oder stecken aufgrund überalterter Gesellschaftsstrukturen in der Sackgasse fest (vgl. zu Themen und Strukturierung der Unternehmensnachfolge MDR 11/2023).

News aus und für das Sächsische Dachdeckerhandwerk
PÜHN Rechtsanwälte - Mandantenrundschreiben 01/2024 - Arbeitsrecht - Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
16.01.2024
Thomas Münch

Wer arbeitsunfähig ist, braucht nicht zu arbeiten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass der Arbeitgeber bis zur Dauer von sechs Wochen dem erkrankten Arbeitnehmer die volle Vergütung zahlt. Aber was...