ZVDH - NRW unterstützt beim nachhaltigen Bauen
30. Januar 2024 - PRESSE ZVDH
NRW unterstützt beim nachhaltigen Bauen
Ende 2023 hatte die KfW das Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau am 14. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung gestoppt, weil der Fördertopf ausgeschöpft war. Laut KfW wurden seit dem Start am 1. März 2023 über 18.000 Kredite und Zuschüsse in einem Gesamtvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zugesagt. Insgesamt wurden damit bislang rund 1.000 neue klimafreundliche Nichtwohngebäude, und rund 46.000 neue klimafreundliche Wohneinheiten finanziert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erreichen. Nach Aussagen des KfW soll das Programm wieder aufgelegt werden, ein konkreter Zeitpunkt stehe derzeit allerdings noch nicht fest. Das NRW-Bauministerium springt jetzt übergangsweise mit einem eigenen Programm ein und greift Bauherren unter die Arme, die vom Förderstopp betroffen sind.
Bis zu 100 Prozent Finanzierung für nachhaltiges Sanieren
Das Programm „NRW.BANK. Nachhaltig Wohnen“ können Privatpersonen nutzen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, erwerben oder sanieren und dabei nachhaltige Gebäudestandards beachten. Die Förderung steht Privatpersonen aller Einkommensklassen zur Verfügung. Förderfähig ist eine nachhaltige Bauweise, die die Energieeffizienz steigert und den Einsatz von recyclebaren Rohstoffen, die Klimaresilienz gegenüber Umweltkatastrophen, aber auch die soziale Komponente barrierefreier Wohnraum umfasst. Fördervoraussetzung ist eine Bestätigung eines Energieeffizienzexperten, eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer Zertifizierungsstelle, die vom Bundesbauministerium anerkannt und akkreditiert ist. Mit der Förderung können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bei einer Sanierung und bis zu 50 Prozent der Kosten beim Neubau finanziert werden. Beantragt wird das Programm über die Hausbank. Infos: https://www.nrwbank.de/de/foerderung
Quelle: Pressemitteilung ZVDH, 30. Januar 2024