Titelbild zum News-Artikel ZVDH - Gefahrstoffverordnung: Abstimmung im Bundesrat, Teilerfolg in Bezug auf die Veranlasserpflichten

ZVDH - Gefahrstoffverordnung: Abstimmung im Bundesrat, Teilerfolg in Bezug auf die Veranlasserpflichten

01.12.2025
Thomas Münch

Am 21. November hat der Bundesrat über die Gefahrstoffverordnung abgestimmt. Die Genehmigungspflicht für Abbruchtätigkeiten im mittleren und niedrigen Risiko ist umgesetzt worden, sie ist zudem bußgeldbewehrt, um in der Folge den Vollzug zu ermöglichen. Als Erleichterung wurde eine Übergangsfrist eingeführt, die Genehmigung muss bis ein Jahr nach Veröffentlichung der Verordnung vorliegen. Zudem soll überprüft werden, ob der Begriff „Abbruch“ auf Unternehmen bezogen werden soll, die Abbrucharbeiten im engeren Sinn ausführen. Aktuell wird auch das vollständige Entfernen asbesthaltiger Materialien in Teilbereichen als Abbruch gewertet. Durch eine konkretere Definition ließe sich der bürokratische Aufwand für Betriebe und Genehmigungsbehörden reduzieren.

Als positiv bewertet unser ZVDH, dass der Bundesrat der Kritik bzgl. der nicht ausreichend ausgestalteten Veranlasserpflichten in Bezug auf die Erkundung von Asbest gefolgt ist und einer Entschließung zugestimmt hat. Die Entschließung ist rechtlich nicht bindend, erhöht aber den Druck auf die Bundesregierung, die gebeten wird, inwieweit eine stärkere Einbindung der Veranlasser erfolgen kann. 

Spätestens bis 2029 wird eine weitere Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung erfolgen müssen, um die Anforderungen der EU-Asbestrichtlinie an die Faser-Grenzwerte umzusetzen. Der ZVDH und Ihr Landesinnungsverband werden sich daher weiterhin für die Wiederaufnahme der Veranlasserpflichten einsetzen.

Der Zeitpunkt der Verkündung der Verordnung ist noch unbekannt.