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BG BAU - Pressemitteilung - Voraussichtlich ab 2027 - Neue DGUV Vorschrift 2: Neue Regelungen für Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen

19.06.2025
Thomas Münch

Geplantes Inkrafttreten Anfang 2027

Ende 2024 wurde der neue Mustertext für die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2“ beschlossen und von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht.

 Die Vorschrift dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Unter anderem regelt sie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.

 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung setzen die neue Vorschrift nun jeweils für die von ihnen betreuten Branchen in Kraft. Auch die BG BAU wird die „DGUV Vorschrift 2“ für ihren Geltungsbereich aktualisieren, dies nimmt allerdings noch etwas Zeit in Anspruch. Es wird vermutlich bis Ende 2026 dauern, bis die neue Vorschrift veröffentlicht wird. In Kraft tritt sie dann voraussichtlich Anfang 2027. Für Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen gilt daher zunächst weiterhin verbindlich die bisherige Fassung der „DGUV Vorschrift 2.

 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter: DGUV Vorschrift 2: Neue Regelungen für Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen.

Quelle: BG BAU, 19. Juni 2025