BG BAU - Praxis-Tipps der BG BAU zum Erste-Hilfe-Tag am 14. September
12. Septebmer 2024- PRESSEMITTEILUNG BG BAU
Praxis-Tipps der BG BAU zum Erste-Hilfe-Tag am 14. September
Berlin, 12.09.2024 – Um im Notfall schnell reagieren zu können, ist eine gut organisierte Erste Hilfe wichtig. Dies gilt besonders in der Bau- und Gebäudereinigungsbranche, wo sich die Arbeitsumgebungen ständig ändern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat nicht nur am Welttag der Ersten Hilfe, sondern das ganze Jahr über branchenspezifische Angebote zu diesem wichtigen Thema.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für ihre Betriebe in der Pflicht: Wo Beschäftigte tätig sind, muss die Erste Hilfe organisiert sein – für Notfälle, aber auch für kleinere Verletzungen. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Dazu gehört eine ausreichende Anzahl gut aus- und regelmäßig fortgebildeter Ersthelferinnen beziehungsweise Ersthelfer. Das sind besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anzahl der Ersthelfenden im Betrieb richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Beschäftigten. Bei zwei bis 20 Beschäftigten braucht es mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Darüber hinaus bemisst sich die erforderliche Anzahl branchenspezifisch – für die Bauwirtschaft und den Bereich baunaher Dienstleistungen sind dies zehn Prozent der Beschäftigten. Hier unterstützt die BG BAU, indem sie die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfenden trägt. Die Ausbildung beinhaltet einen eintägigen Erste-Hilfe-Lehrgang und danach alle zwei Jahre eine Fortbildung. Die BG BAU hat im Jahr 2023 die Kosten der Schulung von rund 173.000 Ersthelfenden übernommen.
„Bei jedem Unfall zählt die schnelle und richtige Erste Hilfe. Auf jeder Baustelle sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste-Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfenden. Auch Verbandskästen müssen gut sichtbar und damit leicht zu finden sein. Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Meldeblock festgehalten werden und auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können“, fasst Bernhard Arenz zusammen.
Im Notfall ist es wichtig, dass die Abläufe für Hilfeleistende klar sind, um wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu nutzen. Hier helfen die Erste-Hilfe-Karte und Erste-Hilfe-Plakate, die die BG BAU in unterschiedlichen Sprachen bereit hält. Mitgliedsunternehmen können diese bei der BG BAU kostenlos bestellen und ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen, denn grundsätzlich ist jeder Mensch verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.
Checkliste Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
- Ist die Person schwer verletzt? Rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst.
- Ist die Person bewusstlos und ist keine Atmung festzustellen? Ergreifen Sie die einfachen Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung.
- Kein Krankenhaus, aber Arztbesuch nötig? Es greift das Verfahren für Durchgangsärztinnen und -ärzte. Die Praxen finden Sie hier.
- Unfallmeldung machen: Unternehmen sind verpflichtet, Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen geführt haben oder tödlich verlaufen sind, in einer Unfallanzeige an die BG BAU zu melden.
Hintergrund – die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Quelle: Pressemitteilung BG Bau, 12. September 2024