
Ermächtigung zur Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen
Durch die zuständige Handwerkskammer Dresden wurde der Dachdecker-Innung Dresden seit 2024 die Ermächtigung erteilt, die Zwischen- und Gesellenprüfungen für die Landkreise Dresden-Stadt, Sächsische Schweiz sowie den Landkreis Görlitz durchzuführen.
Maßgeblich für die Zuständigkeit des Gesellenprüfungsausschusses der Dachdecker-Innung Dresden ist dabei der Sitz des Ausbildungsbetriebes in einen der genannten Landkreise!
Hierfür wurde ein Gesellenprüfungsausschuss gebildet, welcher ehrenamtlich tätig ist. Die Besetzung ist dabei paritätisch, d. h. im Gesellenprüfungsausschuss sind Vertreter der Arbeitgeber-, Arbeitnehmerseite sowie Vertreter der berufsbildenden Schulen. Die aktuelle Besetzung des Gesellenprüfungsausschusses für die laufende Berufungsperiode ist wie folgt:

Ausbildungsbetriebe - Informationen

Formulare/Dokumente

Kontakt zum Prüfungswesen
