Die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Dachdecker sieht eine Zwischenprüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres vor.
Durch Ermächtigung ist der Gesellenprüfungsausschuss der Dachdecker-Innung Dresden für die Durchführung der Prüfungen in den Landkreisen Görlitz, Sächsische-Schweiz sowie der Stadt Dresden zuständig.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
- die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
- Der Prüfling soll drei Arbeitsproben durchführen.
- Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
- Dach- und Wandtechnik
- Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
- Die Prüfungszeit beträgt 165 Minuten.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhälst Du die Einladung zur Zwischenprüfung durch den Gesellenprüfungsausschuss. Mit der Einladung erhälst Du die Bitte, dich für die Zwischenprüfung anzumelden. Beachte die darin aufgeführten Termine, Zeiten und Hinweise.