Reisekostenverordnung des Landesinnungsverbandes und des

Landesbildungszentrums des Sächsischen Dachdeckerhandwerks e.V.

1.

Die Reisekosten-Ordnung gilt für Personen, die ehren-, neben- oder hauptamtlich tätig sind und eine Dienstreise durchführen. Reisekosten werden nur dann vergütet, wenn die Reise im ausdrücklichen Auftrag des Landesbildungszentrums des Sächsischen Dachdeckerhandwerks e.V. wird

 2.    

Als Antritt der Reise gilt der Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung. Die Reise endet mit der Rückkehr in die Wohnung.

 3.       

Als Tagegeld (Spesen) werden die steuerfreien Pauschalsätze vergütet.

            Dauer der Dienstreise                                     Pauschalbetrag

            bei                                     24 Stunden Abwesenheit   28,00 €

            bei mehr als                       8 Stunden Abwesenheit   14,00 €

4.        

Für Übernachtungen im Inland wird pauschal der steuerfreie Höchstbetrag (z. Zt. 20,00 €) vergütet. Höhere Übernachtungskosten sind durch Einzelnachweis (Hotelrechnung) bis zum Höchstbetrag von 92,03 € zu belegen. Übersteigen die Übernachtungskosten den Betrag von 92,03 €, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch den Vorstandsvorsitzenden oder den Geschäftsführer. Für Frühstück wird pauschal 5,60 € abgezogen. In begründeten Fällen ist die Geschäftsleitung zu befragen.

5.        

Ehrenamtsträger erhalten als Zeitaufwandsentschädigung noch ein Sitzungsgeld von 45,00 € für Reisen über 6 Std. Dauer (bis 6 Std. 22,50 €). Diese Aufwandsentschädigung muss vom Empfänger versteuert werden.

6.        

Bei Benutzung der Bundesbahn und vergleichbarer Verkehrsmittel wird das Fahrgeld 1. Klasse vergütet. Mögliche Tarifverbilligungen (z.B. Rückfahrkarte) sind auf alle Fälle in Anspruch zu nehmen. Die Benutzung des Schlafwagens ist gestattet, wenn sie im Interesse des Zwecks der Reise liegt.

7.        

Bei Benutzung eines PKW's werden für jeden nachgewiesenen Kilometer 0,30 € vergütet. Bei Benutzung eines anderen motorisierten Fahrzeuges werden für jeden nachgewiesenen Kilometer 0,20 € vergütet.

8.        

Bei größeren Entfernungen ist die Benutzung des Flugzeuges und die Erstattung des Flugpreises in der Economy-Klasse möglich. Über das Vorliegen dieser besonderen Anlässe und Umstände entscheidet die Geschäftsleitung (LIM + GF).

9.        

Bei Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.

10.      

Diese Reisekosten-Ordnung gilt ab 06. September 2019

Aue-Bad Schlema, September 2019                             Der Vorstand