Videos - Arbeitsschutzschulung für

Unternehmer, gewerbliche und kaufmännisch-technische Mitarbeiter

im Dachdeckerhandwerk

 

Video für Unternehmer:

1x1 im Arbeitsschutz: Erfolgreich unterweisen

 

 

Liebe Unternehmer,

wir wissen, dass die tägliche Arbeit in einem Dachdeckerbetrieb oft hektisch und herausfordernd ist. Die Zeit ist knapp, und die To-Do-Liste scheint niemals zu enden.

Doch gerade in diesem geschäftigen Alltag ist es wichtig, einen Moment innezuhalten und sich mit einem Thema zu beschäftigen, das nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch entscheidend für den Erfolg und die Zukunft unseres Unternehmens: die Arbeitsschutzunterweisung.

Ja, es ist eine Pflicht, die wir erfüllen müssen. Aber lasst uns gemeinsam betrachten, dass dies kein Bürokratiemonster ist, sondern eine wertvolle Investition in die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter.

Arbeitsunfälle kosten nicht nur Geld – sei es durch Ausfallzeiten, erhöhte Versicherungsprämien oder zusätzliche bürokratische Aufwände – sie gefährden auch das Wohlbefinden und die Motivation unseres Teams.

Indem wir in die Ausbildung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter investieren, schaffen wir ein sicheres Arbeitsumfeld, in dem sich jeder wohlfühlt und sein Bestes geben kann. Ein sicheres Team ist nicht nur produktiver, sondern auch zufriedener.

Lasst uns die Arbeitsschutzunterweisung als Chance sehen, unser Team zu stärken und gemeinsam für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Denn Sicherheit ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis von Wissen und Engagement. Packen wir es an!

Euer Vorstand und Team des
Landesinnungsverbandes des
Dachdeckerhandwerk Sachsen

Das Video aus der Reihe Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz gibt Hinweise, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die verpflichtende Unterweisung ihrer Beschäftigten erfolgreich durchführen können.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist dies mindestens einmal halbjährlich erforderlich. Sie müssen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
  • Unterweisungen sind bei folgenden Anlässen notwendig: Aufnahme einer neuen Tätigkeit, Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, akute oder dauerhafte Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten.
  • Die Durchführung von Unterweisungen und die Teilnahme daran muss dokumentiert werden.
  • Unterweisungen sind in verständlicher Weise zu vermitteln.

Weitere Informationen zum Thema Unterweisungen finden Sie unter anderem in der DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.

Weiterführende Informationen:

Quelle: BG BAU, (www.bgbau.de, 2024)

Schulungsvideo gewerbliche Arbeitnehmer

Zum Schulungsvideo für gewerbliche Arbeitnehmer

Schulungsvideo für kaufmännisch-technische Angestellte

Zum Schulungsvideo für kfm.-techn. Angestellte